HOTELORDNUNG HORDA
(HOTELORDNUNG HORDA)
HOTELORDNUNG HORDA
1. Ein Hotelzimmer wird für einen Tag gemietet.
2. Der Hotelaufenthalt dauert von 14:00 bis 12:00 Uhr.
3. Der Wunsch eines Hotelgastes, seinen Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte bis spätestens 10:00 Uhr des Tages, an dem die Zimmermietzeit abläuft, an der Rezeption gemeldet werden.
4. Wünsche hinsichtlich einer Verlängerung Ihres Aufenthaltes werden vom Hotel im Rahmen des Möglichen berücksichtigt.
5. Das Hotel ist verpflichtet:
• Bedingungen für die vollständige und uneingeschränkte Erholung des Gastes
• Sicherheit des Aufenthalts,
• professioneller und zuvorkommender Service
• Reinigung des Zimmers und Durchführung eventuell notwendiger Reparaturen an der Ausstattung während der Abwesenheit des Gastes
6. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Hotel unentgeltlich folgende Leistungen:
• Bereitstellung von Informationen zu Ihrem Aufenthalt und Ihrer Reise
• Aufwachen zu einer festgelegten Zeit
• Aufbewahrung des Gepäcks der im Hotel registrierten Gäste
7. Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände des Hotels haftet das Hotel nicht.
8. Der Gast ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich nach Entdeckung an der Hotelrezeption zu melden.
9. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert haftet das Hotel nicht.
10. Bei jedem Verlassen des Zimmers sollte der Gast prüfen, ob die Tür geschlossen ist und den Schlüssel an der Rezeption abgeben.
11. Eine Überlassung des Zimmers durch den Hotelgast an Dritte ist nicht gestattet, auch wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
12. Personen, die nicht im Hotel registriert sind, können sich von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten.
13. Im Hotel gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr Ruhezeit.
14. Aus Brandschutzgründen ist die Nutzung von Heizgeräten, Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur Hotelzimmerausstattung gehören, in den Zimmern untersagt.
15. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der bei einem früheren Aufenthalt die Hotelordnung grob verletzt hat, indem er das Eigentum des Hotels oder der Gäste beschädigt oder Gästen, Hotelmitarbeitern oder anderen im Hotel untergebrachten Personen Schaden zugefügt hat oder die in sonstiger Weise den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Hotelbetrieb stören.
16. Der Hotelgast haftet finanziell für alle Beschädigungen oder Zerstörungen der Ausstattung und der technischen Geräte des Hotels, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstehen, sowie für die Notwendigkeit einer gründlichen Reinigung des Zimmers.
17. Das Rauchen ist auf dem gesamten Hotelgelände verboten.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot und des Auslösens eines Feueralarms wird der für das Zimmer verantwortlichen Person eine Gebühr in Höhe von 500 PLN in Rechnung gestellt.
19. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für unbeaufsichtigte Kinder.
Frühstück
Restaurant
7:00 – 10:00
bis 22:00
Notrufnummern: :
ALLGEMEINE NOTRUFNUMMER
112
BEWACHEN
FEUER
998
NOTDIENST
999
POLIZEI
997